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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Moveyourhome Umzüge

Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt Moveyourhome Umzüge nur an, sofern Sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

1. Leistungen und Entgelt

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.

2. Transportsicherung

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen könnten.

3. Verkehrshaftungsversicherung und Betriebshaftpflicht

Das Umzugsgut ist nach gesetzlicher Vorgabe bis € 620,- je Kubikmeter Laderaum versichert. Weitergehende Haftung: Es kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts bis zu einem angegebenen Wert vereinbart werden. Wenn die Haftungsbeschränkung von € 620,- je Kubikmeter erweitert werden soll, kann der Auftraggeber den Gesamtwert des zu transportierenden Umzugsgut angeben.
Zusätzlich ist das Unternehmen bei der Allianz-Versicherung mit einer Betriebshaftpflicht von 3 Mio EUR versichert.

4. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

5. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.

6. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. Nachprüfung durch den Kunden

Nach dem Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung verpflichtet, sodass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor/nach Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in barem oder in Form gleichwertigem Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.

9. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht Offenbach am Main, ausschließlich zuständig.

10. Transportschäden

Untersuchen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf offensichtliche Beschädigung oder Verlust. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Pauschale Hinweise genügen nicht. Spätere Reklamationen können wir und unsere Versicherung leider aus rechtlichen Gründen nicht anerkennen.

11. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.